Kirche in Sachsen

Kirchenbezirkssynode

Die Mitglieder der Kirchenbezirkssynode werden für einen Zeitraum von 6 Jahren von den Kirchvorsteherinnen und Kirchvorstehern der einzelnen Gemeinden gewählt. Dabei wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Pfarrern, hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitgliedern erzielt. Als „Parlament" des Kirchenbezirks trägt die Kirchenbezirkssynode Verantwortung für die Entwicklung des kirchlichen Lebens.

Arbeitsschwerpunkte

  • Anregungen für das Miteinander der Kirchgemeinden
  • Beratung und Begleitung der Kirchgemeinden bei der Gewinnung und Zurüstung ehrenamtlicher Mitarbeiter
  • Durchführung und Anregung ephoraler und regionaler Veranstaltungen
  • Erhebung und Auswertung der geistlichen, personellen, finanziellen und baulichen Situation im Kirchenbezirk
  • Mitwirkung bei der Entwicklung der Stellenstruktur im Kirchenbezirk sowie Unterbreitung von diesbezüglichen Vorschlägen an das Regional- und Landeskirchenamt

Darüber hinaus berät und beschließt die Kirchenbezirkssynode über:

  • den Haushalt des Kirchenbezirks und seiner Einrichtungen,
  • die Erhebung von Umlagen,
  • die Sammlung von Ephoralkollekten,
  • die Schaffung von Einrichtungen für den Kirchenbezirk
  • die Aufstellung von Verwaltungsgrundsätzen
  • die Errichtung, Veränderung, Wiederbesetzung und Einziehung von Stellen des Kirchenbezirks für Mitarbeiter.

Vorsitzende

Frieder_Neidhold

Manfred Oswald

Herr Frieder Neidhold
Am Ziegengrund 2d
OT Reichstädt
01744 Dippoldiswalde

Telefon03504/618258
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Herr Manfred Oswald
Bergstraße 9
OT Tharandt
01737 Tharandt

Telefon035203/30060
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Ev.-Luth. Superintendentur Freiberg   |   Untermarkt 1   |   09599 Freiberg

Telefon03731/203920   |   Fax03731/2039212   |   Kontakt Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!